Christusträger Bruderschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hausordnung

Hier finden Sie die Hausordnung des Klosters Triefenstein. Zusätzlich können Sie unten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Gäste im Kloster Triefenstein herunterladen.

HAUSORDNUNG KLOSTER TRIEFENSTEIN

Stand: 01.01.2026

 

Im Koster Triefenstein kommen viele Menschen zusammen, um zur Ruhe zu finden, Gemeinschaft zu erleben oder an Angeboten teilzunehmen. Damit dieses Miteinander gelingen kann, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten.

 

1. Charakter des Hauses

Das Kloster ist ein geistlich geprägter Ort. Wir laden Sie ein, den besonderen Rhythmus von Gebet, Stille und Gemeinschaft wahrzunehmen und mitzutragen. Bitte begegnen Sie anderen Gästen, Mitarbeitenden und der Hausgemeinschaft mit Respekt und Rücksicht.

2. Ruhezeiten

Damit alle Menschen die Möglichkeit zur Erholung haben, gelten im gesamten Haus
Ruhezeiten von 23:00 bis 07:00 Uhr.

Bitte vermeiden Sie in dieser Zeit laute Gespräche, Musik oder andere störende Aktivitäten in Fluren, Zimmern und Außenbereichen.

3. Sakrale Räume

Unsere Kirche, Kapellen und Orte des Gebets stehen als Räume der Stille zur Verfügung. Wir bitten Sie,

  • diese Räume nicht für private Gespräche, Essen, Getränke oder laute Mediennutzung zu verwenden,
  • und sie mit Achtsamkeit zu nutzen.

4. Umgang mit Alkohol

Das Kloster schenkt keinen Alkohol aus. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen im privaten Rahmen in Gästezimmern und Gruppenräumen konsumiert werden.

Bitte achten Sie darauf,

  • alkoholische Getränke nicht unbeaufsichtigt in allgemein zugänglichen Bereichen stehenzulassen und
  • sie so aufzubewahren, dass Kinder und Schutzbefohlene keinen Zugriff darauf haben.
  • Ihr Leergut wieder mitzunehmen.

In sakralen Räumen und in Fluren ist der Alkoholkonsum nicht vorgesehen. In Außenbereichen, im Speisesaal und in der Cafeteria sowie in anderen öffentlichen Bereichen bedarf es der Genehmigung durch die Leitung des Klosters.

5. Rauchen und offenes Feuer

Das gesamte Gebäude ist rauchfrei. Rauchen ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Orten im Außenbereich erlaubt, an denen sich auch Aschenbecher befinden.

Aus Sicherheitsgründen ist das Verwenden von Kerzen, Kochplatten, Wasserkochern und offenem Feuer in den Zimmern nicht gestattet. Wenn Sie im Gruppenraum oder in einem Sakralraum Kerzen anzünden, verwenden Sie bitte feuerfeste Unterlagen und löschen Sie die Kerzen beim Verlassen des Raums.

6. Mediennutzung

Wir möchten einen Ort bieten, an dem innere Ruhe möglich ist. Bitte verwenden Sie Mobiltelefone, Tablets und andere Geräte bewusst und verzichten Sie in öffentlichen Bereichen auf lautes Abspielen von Medien. Im Speisesaal während der Mahlzeiten und in sakralen Räumen bitten wir, elektronische Geräte grundsätzlich stummzuschalten bzw. nicht zu benutzen und für Telefonate den Raum zu verlassen.

7. Sauberkeit und Umgang mit Räumen

Unsere Zimmer und Gemeinschaftsbereiche sollen für alle angenehm nutzbar sein. Bitte gehen Sie sorgfältig mit Mobiliar, Materialien und technischen Geräten um und melden Sie Schäden zeitnah an der Rezeption.

Wir danken Ihnen, wenn Sie die Räume so verlassen, dass sich auch andere Gäste darin wohlfühlen.

8. Kinder und Schutzkonzept

Kinder sind bei uns willkommen. Sie unterliegen während des gesamten Aufenthalts der Aufsicht ihrer Eltern, Erziehungsberechtigten oder Gruppenleitung. Das Kloster verfügt über ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt, das für alle Menschen auf dem Gelände gilt. Es dient dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und besonders vulnerablen Personen.

Bei Fragen, Hinweisen oder Verdachtsmomenten wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an:

intervention@kloster-triefenstein.de

9. Tiere

Haustiere können wir aus organisatorischen Gründen nicht aufnehmen. Assistenzhunde sind willkommen, müssen jedoch vorab angemeldet werden.

10. Brandschutz und Sicherheit

Fluchtwege, Türen und Treppenhäuser müssen jederzeit freigehalten werden. Bitte beachten Sie die gekennzeichneten Rettungswege vor Ort.

Im Notfall folgen Sie den Anweisungen der Mitarbeitenden.

11. Außengelände und Fahrzeuge

Das Gelände des Klosters steht Gästen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie Wege und Außenbereiche rücksichtsvoll und achten Sie auf Kinder, Fußgänger und andere Gruppen.

Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt. Bringen Sie Ihr Auto daher bitte auf den Gästeparkplatz, nachdem Sie ihr Gepäck ausgeladen haben.

Für Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.

12. Hausrecht

Das Hausrecht liegt beim Kloster Triefenstein. Wir behalten uns vor, Personen, die der Hausordnung oder den Anweisungen des Personals wiederholt zuwiderhandeln oder den ordnungsgemäßen Betrieb gefährden, vom Aufenthalt auszuschließen.

 

Zum Schluss

Diese Hausordnung soll nicht einengen, sondern helfen, dass Triefenstein ein Ort bleibt, an dem Menschen aufatmen, Vertrauen gewinnen und gemeinsam unterwegs sein können.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen eine gesegnete Zeit im Kloster Triefenstein.

 

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